Abgabegrenzen für alkoholhaltige Getränke
Die gesetzlichen Abgabegrenzen für alkoholhaltige Getränke sind für die Radeberger Gruppe selbstverständlich verpflichtend:
Sie bekennt sich selbstverständlich zu diesen wichtigen Regelungen des Jugendschutzes.

Der Jugendschutz definiert folgende gesetzlichen Rahmen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke:

Unter 16 Jahren:Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr aller alkoholhaltigen Getränke sind generell verboten
Ab 16 Jahren:Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken,Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt
Ab 18 Jahren:Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosehaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt.