Die gesetzlichen Abgabegrenzen für alkoholhaltige Getränke sind für die Radeberger Gruppe selbstverständlich verpflichtend:
Sie bekennt sich selbstverständlich zu diesen wichtigen Regelungen des Jugendschutzes.
Sie bekennt sich selbstverständlich zu diesen wichtigen Regelungen des Jugendschutzes.
Der Jugendschutz definiert folgende gesetzlichen Rahmen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke:
| Unter 16 Jahren: | Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr aller alkoholhaltigen Getränke sind generell verboten |
| Ab 16 Jahren: | Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken,Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt |
| Ab 18 Jahren: | Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosehaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt. |